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LEWIS

von

By Bettina Greifer

Veröffentlicht am

Oktober 23, 2018

Tags

AGB, Nutzungsbedingungen

Über Nutzungsbedingungen und verkaufte Seelen

AGBs. Ja, Sie schaudern zu Recht. AGBs haben oftmals einen bitteren Beigeschmack, der unweigerlich ein ungutes Gefühl in uns auslöst. Sie sind wie die Kalorien in der Tafel Schokolade: Obwohl wir wissen, dass sie nicht unbedingt gut für uns sind, zögern wir keine Minute, um sie zu akzeptieren. Im Zweifel mehrmals am Tag.

Ein neuer Fachartikel steht an. Kein Problem: Natürlich beginnt die Recherche bei Google. Stichwort eingeben und Suche starten. Schwupp, sind die Nutzungsbedingungen akzeptiert. „Aber ich habe doch noch gar kein Häkchen gesetzt“, wundern Sie sich? Bei Google nicht nötig. Denn Sie erklären sich mit den AGBs einverstanden, indem Sie die Dienste einfach nur nutzen. Aktive Bestätigung: Fehlanzeige. Fertig mit der Recherche, der Fachartikel ist geschrieben und freigegeben. Natürlich sollen auch die Facebook-Fans auf ihn aufmerksam gemacht werden.

Nutzungsbedingungen? Über die hat man sich seit der ersten Registrierung keine Gedanken mehr gemacht. Großer Fehler: Denn Facebook erlaubt sich, Nutzungsbedingungen jederzeit zu ändern. Damit der User von den Aktualisierungen erfährt, ist Eigenregie gefragt: Die Neuheiten sind nur auf der Facebook Site Governance zu finden. Zumindest gibt es die Möglichkeit, die Seite zu abonnieren, um regelmäßig auf den neuesten Stand gebracht zu werden. Das ändert allerdings noch nichts an der Tatsache, dass man den ein oder anderen kuriosen Punkt schon mit der ersten Registrierung bestätigt hat. Zwar betont Facebook „Dein Vertrauen ist uns wichtig“ und verspricht, persönliche Daten nicht zu teilen, nimmt sich aber eine Einschränkung raus: „es sei denn (…) mit Dienstleistern“. Achso, na dann… Dass Nutzungsbedingungen schnell zu Ärger führen können, zeigen viele aktuelle Rechtstreitigkeiten – WhatsApp, YouTube, die Liste ist lang. Und wer nicht richtig aufpasst, hat als User schnell seine Seele verkauftSchluss mit „Sockenpuppen“ und versteckter PR Doch Nutzungsbedingungen sind nicht zwingend Stolpersteine für gute PR-Arbeit. Jüngstes Beispiel Wikipedia: Vor allem bei Unternehmen, die an ihrem Image arbeiten wollen, ist die freie Enzyklopädie beliebt. Bietet die Plattform doch eine kostenfreie Möglichkeit, ein wenig in der PR-Trommel zu rühren. Mit ein bisschen Geld ist schnell ein wohlgesonnener Autor gefunden, der einen netten Artikel auf der Plattform platziert und das Unternehmensprofil inkognito ein wenig aufhübscht. Derartige Aktionen sind von nun an passé: Eine neue Klausel in den Nutzungsbedingungen macht anonymen Autoren und Fake-Accounts einen Strich durch die Rechnung. Das Thema kam im Oktober 2013 in Gang: 250 Nutzeraccounts wurden gesperrt, weil sie offenbar lediglich dem Einstellen und Bearbeiten von Artikeln für Auftraggeber galten, gegen Bezahlung. Meistens waren diese Accounts zusätzlich angelegte Konten bereits unter anderem Namen angemeldeter Wikipedia-Nutzer. Sie ermöglichten den Autoren, inkognito Beiträge zu editieren. In Anlehnung an Bauchredner, die nur mittels einer Handpuppe kommunizieren, bezeichnet man solche Fake-Accounts auch als Sockenpuppen. Was ein positives Bild auf die betroffenen Unternehmen werfen sollte, hat letztendlich der Glaubwürdigkeit von Wikipedia und Kommunikationsagenturen geschadet. Mit den neuen Richtlinien macht Wikimedia nun Schluss mit den so genannten Sockenpuppen. Wer gegen Bezahlung einen Artikel schreibt oder bearbeitet, muss in Zukunft kennzeichnen, für wen er arbeitet. Fakekonten sind verboten. Nutzungsbedingungen rauben auf den ersten Blick zwar nur kostbare Zeit. Doch wer sich richtig informiert und mit Daten gewissenhaft umgeht, meistert auch diese Herausforderung.

 

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