von

Kees Wiedig

Veröffentlicht am

Juli 27, 2026

Tags

Biomethan, Energiewende, Gebäudemodernisierungsgesetz, Wärmeversorgung, Wärmewende

Am 10. Juli 2026 wurde das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) vom Bundestag beschlossen und anschließend vom Bundesrat gebilligt. Es löst das bisherige Gebäudeenergiegesetz (GEG) ab und wird die Wärmeversorgung von Millionen Gebäuden in den kommenden Jahren prägen. Das Gesetz ist vor allem dafür bekannt, dass es die umstrittenen Vorgaben für neue Heizungen abschafft, die von vielen als De-facto-Zwang zur Wärmepumpe gesehen wurden, obwohl es einen rechtlichen Zwang nie gab. Im Mittelpunkt steht nun die Nachfolgeregelung. Geplant ist eine sogenannte Bio-Treppe. Ab 2029 müssen neu eingebaute Gas- und Ölheizungen zu einem schrittweise steigenden Mindestanteil mit klimafreundlichen Brennstoffen betrieben werden – allen voran Biomethan. Für das seit Jahren als strategisch wichtig gehandelte Gas ist das die entscheidende Weichenstellung.

Warum Biomethan jetzt wichtig wird

Biomethan wird durch die Aufbereitung von Biogas gewonnen – einem Gemisch aus Methan und CO2, das beim biologischen Abbau organischer Rest- und Abfallstoffe wie Bioabfälle, Gülle oder Klärschlamm entsteht. Wenn CO2 und Begleitstoffe entfernt werden, ist das Ergebnis chemisch nahezu identisch mit fossilem Erdgas. Es gibt jedoch einen entscheidenden Unterschied: Bei der Verbrennung wird kein neues CO2 in die Atmosphäre eingebracht, da das freigesetzte CO2 zuvor aus ihr aufgenommen wurde. Daher gilt Biomethan als bilanziell klimaneutral.

Ein weiterer Pluspunkt: Biomethan lässt sich über die bestehende Erdgasinfrastruktur nutzen, weshalb es sofort und einfach einsetzbar ist. Biomethan findet Anwendung in der Industrie, als Bio-CNG oder Bio-LNG im Verkehrssektor, in Kraftwerken zur Strom- und Wärmeerzeugung und in Gasheizungen. Dieser letzte Anwendungsfall ist jetzt besonders relevant. Der zukünftige Einsatz in Millionen von Gasheizungen wird das Wachstum des Biomethanmarktes in Deutschland vorantreiben.

Biomethan: Ein Markt mit gesetzlich bedingter Nachfrage

Den Anstoß für das Marktwachstum gibt das GModG. Anstatt eine bestimmte Heiztechnologie vorzuschreiben, sieht das Gesetz ab 2029 bei neu eingebauten Gas- und Ölheizungen für den Betrieb einen Mindestanteil an klimafreundlichen Brennstoffen vor. Dieser Mindestanteil wird im Jahr 2029 zunächst bei zehn Prozent liegen und danach in drei Schritten steigen – 15 Prozent ab 2030, 30 Prozent ab 2035 und 60 Prozent ab 2040. Nach der Bio-Treppe soll ab 2045 nur noch mit klimaneutralen Brennstoffen geheizt werden. Daneben wird es ab 2028 für Inverkehrbringer im Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden eine Grüngas- und Grünölquote in Höhe von bis zu einem Prozent geben. Die Bundesregierung soll Details dazu bis zum 1. Dezember 2026 in einem gesonderten Gesetz festlegen. Bei beiden Regelungen wird Biomethan als eine der Erfüllungsoptionen eine zentrale Rolle spielen.

Für Biomethan entsteht in Deutschland etwas, das dem erneuerbaren Energieträger hier bisher gefehlt hat: eine regulierte, verlässlich wachsende Nachfrage. Entscheidend ist auch, dass die Vorgaben nicht nur neue Gebäude betreffen, sondern alle Gebäude, in denen ab 2029 Gas- und Ölheizungen eingebaut werden.

Zertifizierung als Voraussetzung für die Anrechenbarkeit von Biomethan

Für die Bio-Treppe, die Grüngas- und Grünölquote und die Ziele der Europäischen Union (EU) für erneuerbare Energien und die Emissionsreduktion muss Biomethan nachweislich nachhaltig sein. Nur dann kann die Einhaltung der Vorgaben belegt werden. Da Biomethan häufig über komplexe, grenzüberschreitende Lieferketten transportiert wird, setzen Regulierungsbehörden auf Zertifizierungen, um seine Nachhaltigkeit und damit die Anrechenbarkeit zu verifizieren. Nur zertifizierte Mengen sind auf Quoten und Zielvorgaben anrechenbar.

Ein zentraler Standard ist hier die International Sustainability and Carbon Certification (ISCC) in der für die EU relevanten Variante. Dabei handelt es sich um ein international anerkanntes System zur Zertifizierung nachhaltiger und rückverfolgbarer Lieferketten auf der Grundlage unabhängiger Audits. Ein ISCC-Zertifikat belegt, dass ein erneuerbarer Energieträger wie Biomethan nachhaltig erzeugt wird, lückenlos rückverfolgbar ist und die EU-Vorgaben aus der zweiten und dritten Fassung der Erneuerbare-Energien-Richtlinie (Renewable Energy Directive, RED) erfüllt. In der aktuellen dritten Fassung (RED III) wurden die Anforderungen noch einmal verschärft. So sind die Bedingungen, unter denen Energieträger als erneuerbar anerkannt werden und auf Quoten und Zielvorgaben anrechenbar sind, nun strenger.

Nachfrage steigt, Nachweis entscheidet

Biomethan galt in den letzten Jahren als eine Technologie, die viele übereinstimmend für nützlich hielten, bei der das Wachstumspotenzial jedoch bei Weitem noch nicht ausgeschöpft wurde. Das GModG wird die Lücke zu den Klima- und Energiezielen der EU für 2030 nicht allein schließen. Aber es ist das bislang deutlichste Signal dafür, dass die Nachfrage nach Biomethan steigen wird.

Für Unternehmen auf dem deutschen Markt wird der Wettbewerbsvorteil zukünftig davon abhängen, wer Nachhaltigkeit auditfest nachweisen kann. Zertifizierung ist nicht länger bloße Bürokratie, sondern Voraussetzung für den Marktzugang. Die Frage ist nicht mehr nur, ob Biomethan nachhaltig ist. Es geht auch darum, ob das nach dem gesetzlich vorgegebenen Standard belegt werden kann.


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