Was es zu beachten gilt
Inhaber eines Presseausweises müssen generell bei allen Konditionen und Vergünstigungen auf das richtige Maß achten, denn Journalisten werden oft mit Geschenken, Reisen oder anderen Vorzügen konfrontiert. Vor allem die großen Verlagshäuser haben deshalb eigene Vorgaben, wie beispielsweise die Reisekosten abgerechnet werden oder bis zu welchem Betrag Geschenke angenommen werden dürfen. Doch da gibt es generell eine Grauzone, denn Ziffer 15 des Pressekodex besagt:
Die Annahme von Vorteilen jeder Art, die geeignet sein könnten, die Entscheidungsfreiheit von Verlag und Redaktion zu beeinträchtigen, sind mit dem Ansehen, der Unabhängigkeit und der Aufgabe der Presse unvereinbar. Wer sich für die Verbreitung oder Unterdrückung von Nachrichten bestechen lässt, handelt unehrenhaft und berufswidrig.
Ausführliche Einblicke in den Pressekodex finden Sie hier.
Produkttest als Sonderfall
Da stellt sich die Frage, ob eine Flasche Wein nach dem netten Interview die Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt und wieweit solche Geschenke bereits als Bestechung anzusehen sind?
Im Consumer-Bereich gehören Produkttests beispielsweise zur Pressearbeit dazu. Oftmals dürfen solche Produkte von den Journalisten behalten werden, wobei vor allem die hochpreisigen Teststellungen meistens zurückgeschickt werden müssen. Dabei gibt es viele Medien, die Testgeräte als Geschenk grundsätzlich ablehnen und alles zurückschicken, selbst den einfachsten USB-Stick. Es gibt mit Sicherheit aber auch einige schwarze Schafe – wie in allen Bereichen des Lebens. Mit Blick auf den Pressekodex sollte jeder journalistisch Tätige mit Bedacht darauf achten, wie er mit Vergünstigungen jeglicher Art umgeht, denn die Pressefreiheit und Neutralität ist ein essentieller Pfeiler, den es im Sinne unabhängiger Berichterstattung zu wahren gilt.
Was meinen Sie dazu? Werden Sie während ihrer Tätigkeit als PRler oft mit diesem Thema konfrontiert oder haben Sie vielleicht Erfahrungsberichte?